Rechtsanwälte Roth & Ulbrich
Über
ir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kanzlei Roth & Ulbrich Rechtsanwälte. Wir beraten und vertreten Sie kompetent in Rechtsangelegenheiten verschiedener Disziplinen, überwiegend auf dem Gebiet des Zivilrechts. Lernen Sie die Kanzlei, ihre Schwerpunkte und die handelnden Personen durch unsere Webseite besser kennen.
Die Kanzlei Roth & Ulbrich Rechtsanwälte, von den Partnern Andreas Roth und Michael Ulbrich 1997 als überörtliche Sozietät gegründet, bietet seit langen Jahren kompetenten Rechtsbeistand mit einem erfahrenen Team an Rechtsanwälten. Dabei haben wir uns auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert und legen größten Wert auf Qualität und Seriösität. Zu unseren Mandanten gehören sowohl Privatpersonen, als auch Gewerbetreibende, Handwerker und mittelständische Unternehmen.
Bei dringenden Rechtsangelegenheiten zählt nicht nur die Fachkompetenz, sondern auch die reibungslose und schnelle Abwicklung. Wir bieten hilfreiche Services rund um unsere Rechtsberatungen.
Seit 01.09.2019 hat unser Büro in Ludwigshafen eine Adresse in unmittelbarer Nähe zum Amtsgericht Ludwigshafen:
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl.Kfm.Ulrich Roth (https://www.wp-stb-roth.com/)
Derzeit haben wir leider keine offenen Stellen. Ihrer Initiativbewerbung, vorzugsweise per e-mail, sehen wir trotzdem gerne entgegen.
Bei postalisch eingereichten Bewerbungen ohne aktuelle Stellenausschreibung unsererseits, sehen Sie uns es jedoch bitte nach, dass wir keine Unterlagen zurücksenden.
Vom Sorgerecht über Unterhalt bis zum Scheidungsverfahren: wir vertreten Sie in allen Fragen des Familienrechts.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und haben einen Schaden erlitten ? Sie wurden bei einem Unfall verletzt ? Oder Sie sind geblitzt worden ? Unsere Spezialisten helfen Ihnen gerne.
Wir helfen Ihnen, wenn Sie z.B. gegenüber einem Handwerker Gewährleistungsrechte durchsetzen wollen; wir prüfen Ihren Kaufvertrag bezüglich Ihrer Eigentumswohnung auf Fallstricke; wir setzen uns für Sie ein...
Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um das laufende, aber auch rund um das beendete Arbeitsverhältnis. Sei es bei Problemen des Arbeitnehmers mit dem Arbeitsgeber, als auch bei Problemen des Arbeitgebers mit seinen Arbeitnehmern. Auch im kollektiven Arbeitsrecht beraten wir Sie gerne als Betriebsrat oder Arbeitgeber.
Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung in verschiedenen Fachdisziplinen. Lernen Sie uns hier besser kennen.
• Allgemeine Hochschulreife am Theodor-Heuss-Gymnasium in Ludwigshafen
• Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Deutsche Bank AG, Ludwigshafen
• Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim, Abschluss 1. Staatsexamen
• Referendariat im OLG-Bezirk Zweibrücken, Abschluss 2. Staatsexamen
• Assessor in der Rechtsabteilung eines mittelständischen Immobilienunternehmens
• Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Roth & Ulbrich
• Allgemeine Hochschulreife am Rittersberg Gymnasium in Kaiserslautern
• Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank AG, Kaiserslautern
• Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim mit
• Referendariat im OLG-Bezirk Zweibrücken mit Abschluss 2. Staatsexamen
- Vorsitzender der Gebietsspruchkammer Westpfalz (seit 03/2014)
- Vorsitzender der Verbandsspruchkammer des SWFV (seit 07/2021)
Vorstandsmitglied beim SV 1923 Enkenbach e.V. (2002-2014; davon 2002-2006 als
Vorstandsvorsitzender SV 1923 Enkenbach e.V. (seit 05/2022)
Hier finden Sie eine Übersicht der Rechtsangelegenheiten, in denen Sie unsere Rechtsanwälte vertreten.
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch einen auf diesem Gebiet auch kompetenten und tätigen Rechtsanwalt zu setzen. Wir vertreten Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Nach einen unverschuldeten Unfall, oder auch wenn Sie an dem Geschehen möglicherweise eine Teilschuld haben, erledigen wir die Schadensregulierung gegenüber der gegnerischen Versicherungen. Dabei führen wir sämtliche Korrespondenz und wickeln wenn gewünscht, auch den notwendigen Zahlungsverkehr ab, damit Sie sich um so wenig wie möglich kümmern müssen.
Sofern notwendig beauftragen wir für Sie einen kompetenten, von der gegnerischen Versicherung unabhängigen Sachverständigen, damit Ihre Ansprüche in größtmöglichem Umfang festgestellt und bezahlt werden.
Oder sind Sie geblitzt worden ? Oder droht Ihnen aus sonstigem Grund ein Bußgeld wegen eines Verkehrsverstoßes oder eventuell sogar ein Fahrverbot ? Dann wenden Sie sich an uns. Durch geschickte Verteidigung kann oftmals ein Bußgeld verringert oder möglicherweise ein Fahrverbot verhindert werden.
Als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins ist RA Michael Ulbrich dabei auf die Schadensregulierung und die Verteidigung in Verkehrs-OWi-Sachen besonders spezialisiert.
Das sehr spezielle Rechtsgebiet des privaten Baurechts gehört zu den Schwerpunkten, die von unserer Kanzlei vertreten werden. Dabei vertreten wir sowohl die Interessen des Handwerkers und Bauträgers als auch die des Verbrauchers, des Kunden bzw. des Käufers und Bestellers, so dass wir beide Interessenslagen kennen und Sie entsprechend beraten können. Dabei liegt unser Ziel in der Streitvermeidung und an dem Finden von Problemlösungen, nicht an der Durchführung von jahrelangen, kostenintensiven Prozessen.
Sie wurden als Arbeitnehmer gekündigt und möchten gegen die Kündigung vorgehen? Kein Problem, wir vertreten Sie. Aber beachten Sie bereits jetzt, dass eine Klage innerhalb von 3 Wochen ab dem Zugang bei Ihnen eingereicht werden muss. Also melden Sie rechtzeitig. Wir beraten Sie darüber hinaus als Arbeitnehmer hinsichtlich aller Fragen rund um Ihr laufendes, aber auch rund um Ihr beendetes Arbeitsverhältnis.
Auch als Arbeitgeber sind Sie bei uns gut aufgehoben. Sie haben Probleme mit Ihren Angestellten im laufenden oder im beendeten Arbeitsverhältnis? Wir beraten und vertreten Sie gerne, sei es bei einer Abmahnung, einer Kündigung, bei Schadensersatzansprüchen, etc.
Das kollektive Arbeitrecht ist uns ebenfalls nicht fremd! Haben Sie als Betriebsrat Fragen, dann wenden Sie sich an uns. Dies gilt ebenfalls für Sie Arbeitgeber bezüglich aller Fragen rund um das kollektive Arbeitsrecht.
Wir freuen uns, Sie beraten und vertreten zu dürfen!
Wir vertreten Sie außerdem gerne bei Fragen in Bezug auf
Allgemeine MandatsbedingungenAllgemeine Mandatsbedingungen.pdfPDF-Dokument [6.8 KB]
Vollmacht Kanzlei EnkenbachVollmacht Kanzlei Enkenbach.pdfPDF-Dokument [4.2 KB]
Vollmacht Kanzlei LudwigshafenVollmacht Kanzlei LU.pdfPDF-Dokument [411.8 KB]
Fragebogen Anspruchsteller VerkehrsunfallFragebogen Anspruchsteller Verkehrsunfal[...]PDF-Dokument [8.0 KB]
Formular Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe)PKH_VKH - Formular NEU .pdfPDF-Dokument [1.2 MB]
Fragebogen Versorgungsausgleichversorgungsausgleichfragebogen.pdfPDF-Dokument [744.7 KB]
Formular Beratungshilfeantrag_beratungshilfe.pdfPDF-Dokument [598.5 KB]
Roth & Ulbrich, RechtsanwälteKanzlei Enkenbach-Alsenborn
Roth & Ulbrich, RechtsanwälteKanzlei Ludwigshafen
Kontakte
Hauptstraße 22, 67677 Enkenbach-Alsenborn, Deutschland
Öffnungszeiten
Montag:
09:00 - 18:00
Dienstag:
09:00 - 18:00
Mittwoch:
09:00 - 18:00
Donnerstag:
09:00 - 18:00
Freitag:
09:00 - 18:00
Samstag:
Wochenende
Sonntag:
Wochenende
Bewertungen
"Der einzige Rechtsanwalt der uns weitergeholfen hat. Sehr zu empfehlen"
"Ich habe bei Herrn Ulbrich eine sehr gute und kompetente Beratung bekommen. Alle Fragen wurden verständlich erklärt. Ich kann ihn sehr empfehlen!"
"Ganz gute und hilfsbereite Anwalt Vielen Dank für so tolle Job"
"Beim ersten Gespräch hatte ich einen guten Eindruck. Sowohl fachlich als auch zeitmäßig war das im Fünfsternebereich. Mit der Zeit setzte der Schlendrian ein. Einmal war er in Urlaub, das andere Mal krank usw. Im Juli mahnte ich an, dass die Sache (teilweise) verjährt und jetzt ist sie (teilweise) verjährt. Meine etwas deutlichen Hinweise im Dezember zur Zeitverplemperung quittiert er dann mit der Niederlegung des Mandats, weil er!!!! die Vertrauensbasis für gestört hält. Gleichwohl meint er tatsächlich, dass er Kosten geltend machen kann. Nun denn, wer zusätzlichen Ärger mag, der kann Herrn Ulbrich gerne ausprobieren."
"Nach einem zweiwöchigen Schülerpraktikum habe ich einen sehr guten Einblick in die Kanzlei erhalten. Herr Ulbrich ist ein sehr netter und professioneller Rechtsanwalt. Mit Fällen wie Autopanne und Diebstahl kann man auch kommen wie mit Fällen aus dem Strafrecht. Man erhält eine gute Beratung und kann mit Erfolg rechnen."
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