BAUMFALK - Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht, Strafrecht, IT-Recht Berliner Straße 4, 58452 Witten, Deutschland
Über
Willkommen bei BAUMFALK - Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht, Strafrecht und IT-Recht in Witten. Unsere Kanzlei befindet sich in der Berliner Straße 4 und bietet kompetente rechtliche Beratung in den genannten Rechtsgebieten.
Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen bei allen Fragen und Problemen zur Seite und vertreten Ihre Interessen vor Gericht. Wir legen großen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung unserer Mandanten und setzen uns mit Leidenschaft für Ihr Recht ein.
Ob es um arbeitsrechtliche Angelegenheiten, strafrechtliche Vorwürfe oder Fragen zum IT-Recht geht - bei BAUMFALK sind Sie in guten Händen. Wir arbeiten professionell, zuverlässig und diskret, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch und lassen Sie sich von unserem professionellen Team beraten. Wir freuen uns darauf, Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten weiterhelfen zu können.
Öffnungszeiten
Montag:
08:00 - 20:00
Dienstag:
08:00 - 20:00
Mittwoch:
08:00 - 20:00
Donnerstag:
08:00 - 20:00
Freitag:
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Samstag:
Wochenende
Sonntag:
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Bewertungen
"In einer Angelegenheit mit meinem Arbeitgeber hat mich Herr Baumfalk sehr gut beraten. Die Beratungsgebühr hat sich gelohnt."
"Bei meiner Kündigung hat mich der Rechtsanwalt Baumfalk perfekt vertreten. Ich habe ich schöne Abfindung erhalten. Vielen Dank"
"Ich habe mir den Anwalt Patrick Baumfalk ausgesucht weil es sehr erfahren im Arbeitsrecht ist. Die Bewertungen sind gut, außer bei Leute die darüber beschweren seine Rechnungen zu bezahlen. Ich habe einen Anwalt kennengelernt der genau weiß was er tun muß um mich perfekt zu vertreten. Der erste Auftritt bei meinem Arbeitgeber hat mir sofort geholfen das ich die nicht bezahlten Überstunden bezahlt bekommen habe. Top. Kann ich als nur empfehlen."
"Sehr geehrter Herr Baumfalk, Da haben Sie aber als Anwalt noch nichts von Prozessbetrug gehört oder verstanden. Solche skurrilen Abrechnungen die unberechtigter weise aufgestellt wurden und zu meinem Nachteil bzw. Schaden geführt haben (durch das Versäumnisurteil), stellen einen vollendeten Prozessbetrug dar. Freuen Sie sich nicht zu früh, der Widerspruch ist bereits eingegangen und wir sprechen nochmal am Landgericht, darüber ob Sie Zahlungen erhalten oder nicht. Die Staatsanwaltschaft Köln hat bereits einen Strafantrag vorliegen. Die Anwaltskammer wartet bereits auf die Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Sie können sich ja dann nach dem Berufsverbot bei der Deutschen Post bewerben. Ich hoffe Sie können diesen mutwilligen schaden am ende auch bezahlen, da Ihre Haftpflicht mutwillige und grob fahrlässige Taten nicht abdeckt. Mit freundlichen Grüßen"
"Ich habe leider ein Problem mit meinem Arbeitgeber. Mir wurde Herr Baumfalk von einer Kollegin empfohlen. Ich bin mit der kompetenten Beratung sehr zufrieden gewesen. Herr Baumfalk hat mir angeboten mir auch bei weiteren nötigen Schritten direkt mit meinen Arbeitgeber in Kontakt zu treten."
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