Bärbel Barbe-Becker Rechtsanwältin
Über
Die Kanzlei von Bärbel Barbe-Becker Rechtsanwältin befindet sich in Bremerhaven, in der Dr.-Franz-Mertens-Straße 10. Als erfahrene Rechtsanwältin bietet sie kompetente rechtliche Beratung und Vertretung in verschiedenen Rechtsgebieten, darunter Familienrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Mietrecht. Mit ihrem fundierten Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung steht sie ihren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite, um deren rechtliche Interessen effektiv zu vertreten. Bärbel Barbe-Becker legt großen Wert auf eine vertrauensvolle und persönliche Mandantenbeziehung und setzt sich engagiert für deren Anliegen ein. Kunden können sich darauf verlassen, dass ihre rechtlichen Angelegenheiten bei ihr in guten Händen sind. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie Bärbel Barbe-Becker Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen helfen kann.
Kontakte
Dr.-Franz-Mertens-Straße 10, 27580 Bremerhaven, Deutschland
Öffnungszeiten
Montag:
09:00 - 17:00
Dienstag:
09:00 - 17:00
Mittwoch:
09:00 - 17:00
Donnerstag:
09:00 - 17:00
Freitag:
09:00 - 14:00
Samstag:
Wochenende
Sonntag:
Wochenende
Bewertungen
"Ganz Herzlich empfangen worden, ein tolles Gespräch gehabt. Sehr zu empfehlen"
"Super Anwältin! Kann ich nur empfehlen - sehr kompetent und mit viel Fingerspitzengefühl Danke - einfach TOP"
"Klasse Anwältin und einwandfreie Beratung. Die Dame aus dem Vorzimmer ist etwas speziell und mit Vorsicht zu genießen"
"Meine Partnerin versuche am 21.04.2022 einen Beratungstermin mit der Anwältin zu vereinbaren, leider ist der Versuch schon bei der Empfangsdame gescheitert. Ich finde es persönlich sehr unprofessionell wie mit meiner Partnerin umgegangen worden ist. Da es sich um privaten Sachverhalt handelt, werde ich hier nicht weiter darauf eingehen. Fakt ist, dass ein erheblicher Ausbildungsmangel im Empfang vorhanden ist. Die nächste Kanzlei die wir kontaktiert hatten, hat uns DIREKT Herzlich aufgenommen, ohne in Vorurteile zu verfallen."
"Null sterne wäre angebracht. Handelt entgegen ihrer Mandanten. Schreibt Namen falsch selbst nach mehrmaligem daraufhin weisen. Schreibt entgegen besseren Wissens an das falsche Gericht. Spricht mit der gegen Partei ohne das wissen des Mandanten & bespricht Anliegen mit der gegen Partei ohne das wissen ihres Mandanten. Gibt hinterrücks andere Anliegen in Vertretung mit anderen sachlagen als die für die sie aufgesucht wurde. Sollte seit über einem Jahr ihre Beauftragung niederlegen tat dies nicht. Selbst nach Telefon Gesprächen als sie darauf hingewiesen wurde ihr Mandat niederzulegen. usw. Usw. Usw."
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