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Rechtsanwaltskanzlei
Hinter der Kapelle 20, Mainz, Rheinland-Pfalz, Deutschland
Über Rechtsanwaltskanzlei
Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei in Mainz! Unsere Kanzlei befindet sich in der ruhigen Gegend von Hinter der Kapelle, 20 und bietet eine breite Palette von Rechtsdienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmen. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung und umfassendes Fachwissen in verschiedenen Rechtsgebieten, darunter Zivilrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Vertragsrecht und vieles mehr.
Unser Team ist bestrebt, unseren Mandanten qualitativ hochwertige rechtliche Beratung und Unterstützung zu bieten. Wir verstehen, dass rechtliche Angelegenheiten oft komplex und stressig sein können, und wir sind hier, um Ihnen zu helfen, durch den Prozess zu navigieren und die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Wir nehmen uns die Zeit, um die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Mandanten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Unsere Kanzlei legt großen Wert auf Transparenz, Integrität und Kommunikation. Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um sicherzustellen, dass sie stets über den Fortschritt ihrer rechtlichen Angelegenheiten informiert sind. Unser Ziel ist es, langfristige Beziehungen aufzubauen und das Vertrauen unserer Mandanten zu gewinnen.
Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und einen Termin für eine Beratung zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen, Ihre rechtlichen Ziele zu erreichen.
Hinter d. Kapelle 20, 55128 Mainz, Deutschland
Öffnungszeiten von Rechtsanwaltskanzlei
Montag:
08:30 - 18:00
Dienstag:
08:30 - 18:00
Mittwoch:
08:30 - 18:00
Donnerstag:
08:30 - 18:00
Freitag:
08:30 - 18:00
Samstag:
Wochenende
Sonntag:
Wochenende
Bewertungen von Rechtsanwaltskanzlei
"Ich habe mich an Frau Koch gewandt, damit sie mich in einem Bemtenrechtlichen Fall (Bundespolizei) verteidigt. Frau Koch war gut erreichbar und hat sich auch viel Zeit genommen. Dennoch schien es mir, dass Sie mit der Bundespolizei und dem Aufbau nicht ganz vertraut ist. Frau Koch äußerte sofort, dass es kein Sinn machen wird gegen die Behörde vorzugehen, ohne das Frau Koch alle Unterlagen dazu hatte. Direkt nachdem Frau Koch die Zusage der RSV (Deckungszusage) erhalten hat, hat sie mich darüber informiert, dass Sie mich nicht vor Gericht verteidigen wird. Es würde sich Finanziell für sie nicht lohnen. Auch hab ich ihr gegenüber oft geäußert, dass ich Beweise habe um meine Unschuld zu beweisen, welche sie nie sehen wollte, lediglich eine schriftliche Stellungnahme von mir wollte Sie. Auf die Beweislage habe ich sie öfters angesprochen. Es schien mir auch oft so, dass Frau Koch die Akten dauerhaft nur überflogen hat und nie richtig "studiert" hat. Frau Koch hat mir das Gefühl gegeben, dass es Fakt ist was die Behörde schreibt. Was ich aber am schlimmsten fand ist, dass Frau Koch mir immer wieder angeraten hat, dass ich selber Kündige. Damit ich nicht "unehrenhaft entlassen werde". Damit das Verfahren nicht weiter läuft. Damit es nicht zu einem Akteneintrag kommt. Durch einen anderen Anwalt wurde ich dann vor diesem Schritt gewarnt, da es in Deutschland überhaupt keine Unehrenhafte Entlassung gibt. Er hat mir erklärt, dass ich mit der Kündigung jeden Anspruch verliere, dass ich mein Beamtenstatus behalte und auch der Akteneintrag würde bestehen, da die Verfahren unanbängig meiner Beschäftigung weiter laufen. Das Mandat wurde daraufhin gekündigt. Die NEUE Kanzlei hat sofort mit den Beweisen ein Schreiben aufgesetzt, und den Vorwurf der Behörde entkräftet. Und weil Sie sich weigern die Beträge zurück zu zahlen, für eine nicht erbrachte und mangelhafte Leistung, habe ich neben der Mandatsniederlegung, telefonisch, nochmals den Widerruf betont. Diesem kommen Sie auch nicht nach. Also zahlen Sie bitte einfach die Honorare zurück. Danke UPDATE: zur Stellung von Frau Koch: Frau Koch, das Argument mit den fünf Anwälten steht Ihnen weder offen noch ist es richtig, hier werfen Sie mit falschen Behauptungen um sich. Im Verfahren gegen die Behörde habe ich lediglich SIE und den neuen Anwalt beauftragt. Weitere Vollmachten habe ich nie ausgestellt. In diesem Verfahren haben mich also insgesamt 2 Anwälte vertreten. Das ich für das Strafverfahren einen anderen Anwalt brauche, da Sie keine Strafverteidigerin sind, das spricht für sich, mehr auch nicht. Zu den Vorwürfen bezüglich der Folgen, was passiert wenn ich selber kündige und was Sie dazu gesagt hatten, haben Sie sich gar nicht geäußert. Weil es einfach falsch war was Sie behauptet haben und ich diese Entscheidung fast aufgrund falscher Tatsachen getroffen habe. Das spricht auch für sich. Weiterhin haben Sie nie die Beweise verlangt. Und dass Sie das jetzt als Rache werten, für den 2ten Auftrag, um welchen es sich hier überhaupt nicht handelt.. Das ist mir im Endeffekt egal. Und Frau Koch, ich hab erwähnt, dass Sie sehr gut erreichbar waren, das wars im großen und ganzen aber auch. Wenn Sie das aber auch genauer ausführen wollen, dann war das auch mit Schattenseiten verbunden. Worauf ich jetzt nur ganz kurz eingehe. Sie rufen mich an -> ich rufe auf die Nummer zurück, und darf mir erst mal mehrere Minuten anhören, das es Ihre private Handynummer ist und ich da nicht drauf anrufen soll und schon gar nicht am Wochenende etc. Was ich vorher nicht hätte wissen können. Sie schreiben am Samstag eine Email -> dieses mal rufe ich auf der Nummer Ihrer Kanzlei an.. Sie gehen ran und ich darf mir wieder mehrere Minuten anhören, dass Sie am Samstag eig nicht mehr arbeiten, Wochenende haben wollen ... Und der Hauptgrund der Kündigung war, dass die von Ihnen geschilderten Folgen bei einer Kündigung, welche ich unterschreibe, einfach falsch waren. DAS spricht alles für sich. Update: 24.11.2023: Weiterhin unkooperativ. Klage wurde erhoben"
"Wir wurden hier für einen Fall rechtlich beraten und hatten mit Frau Koch sehr positive Gespräche und Lösungen gefunden! Sehr zu empfehlen, hohes Maß an Kompetenz gemischt mit einer angenehmen Freundlichkeit!"
"Die Kanzlei wurde von mir beauftragt, eine rechtliche Einschätzung vorzunehmen und mich in dieser Angelegenehit zu unterstützen bzw. in meinem Namen zu regeln. Ein entsprechender Vorschuss wurde geleistet. Leider war ich nach diversen negativen Versuchen der Kanzlei selbst gezwungen, den Vorgang weiter zu bearbeiten, was sicherlich nicht im Sinne meines Auftrages an Sie und die Kanzlei war."
"Mit meiner Bewertung versuche ich eine neutrale Position zu meiner Erfahrung mit Frau Dr. Koch anzunehmen. Ich benötigte ihre Hilfe, um ein beamtenrechtliches Problem zu lösen. Sofort wurde Kooperation gezeigt und eine Rechnung in Höhe von ca. XXXX€ ausgestellt. Diese beinhaltete volle außergerichtliche Hilfe. Soweit so gut. Jedoch änderte sich aufgrund einer neuen Gesetzeslage mein Problem und bildete somit das neue Problem. Ich erläuterte Frau Koch diese Situation und fragte, ob sie mich weiterhin vertreten könnte, da ich die Rechnung ohnehin bezahlt hatte und bis dato ihrerseits keine anwaltliche Leistung stattgefunden hatte. Frau Koch erwiderte freundlich, das sei kein Problem, jedoch müsste sie mir für den neuen Fall erneut eine Rechnung ausstellen. Dies verärgerte mich. Als ich daraufhin die jeweiligen Beteiligten darauf angesprochen hatte, wurde mir eine Rückerstattung von xx% angeboten. Auch diese erfolgte nie. Deswegen entschied ich mich meine Erfahrungen hier zu teilen und empfehlen vorerst schriftlich alle Formalitäten im Vorfeld abzuklären. Ich hatte nicht das Gefühl anwaltlich gut vertreten zu sein. Nachtrag: Nachdem ich eine neutrale Bewertung kundtat in welcher ich ausschließlich meine Meinung äußerte, erhielt ich eine Abmahnung der jeweiligen Kanzlei aufgrund Schmähkritik. Mit der Aufforderung eine hohe Summe als Schadensersatz zu leisten und drohen anschließender strafrechtlichen Konsequenz, sowie Einleitung gerichtlicher Schritte. Das finde ich nicht in Ordnung. Diese Portale sind Möglichkeiten persönliche Erfahrungen zuteilen und seine Meinung zu äußern, ich berichte lediglich über Tatsachen die sich so ereignet haben und auch belegt werden können."
"Sehr nette und kompetente Beratung, in unserem Fall mussten Fragen aus dem Beamtenrecht geklärt werden. Sie nimmt sich sehr viel Zeit und besitzt ein sehr gutes Einfühlungsvermögen. Frau Dr. Koch können wir und werden wir uneingeschränkt weiter empfehlen."
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Muhl
Decizer Str. 8, 57518 Betzdorf, Deutschland
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Astrid Lauer Rechtsanwältin
Hauptstraße 7, 57612 Giesenhausen, Deutschland
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RÖHRIG
Zum Bongard 11, 57612 Isert, Deutschland
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ADAC Vertragsanwalt Heinz Helmut Schneider, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Wilhelmstraße 18, 57610 Altenkirchen, Deutschland
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rentespezial - Guido A. Knopp Rechtsberatung im Sozialrecht
Bahnhofstraße 5, 53567 Asbach, Deutschland
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Hubertus Kempf
Jahnstraße 3, 56457 Westerburg, Deutschland
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Baldus Werner W. Rechtsanwalt
Neuer Weg 4, 56470 Bad Marienberg (Westerwald), Deutschland
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Kanzlei FJZinn
Kornhahnhof 0, 57648 Unnau, Deutschland
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Schwaderlapp Rechtsanwälte
Hubertusstraße 14, 56235 Ransbach-Baumbach, Deutschland
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Dietz Franz-Rudolf
Römerstraße 2, 56457 Westerburg, Deutschland
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