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Anwaltskanzlei Buchhorn
Bahnhofstraße 49, Montabaur, Rheinland-Pfalz, Deutschland
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Über Anwaltskanzlei Buchhorn
Die Anwaltskanzlei Buchhorn in Montabaur wurde gegründet, um Ihren Anspruch auf eine individuelle Rechtsberatung höchster Qualität zu erfüllen. Unser Ziel ist die erfolgreiche und kostenorientierte außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen. Unsere Philosophie beinhaltet ein besonderes anwaltliches Engagement, eine Spezialisierung auf verschiedene Rechtsgebiete und einen engen, persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten.
In unserer Kanzlei bieten wir Ihnen Kompetenz und jahrelange Berufserfahrung auf der Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, die sich an Ihren Bedürfnissen orientiert. Durch eine umfassende Besprechung des Sachverhalts sowie die Prüfung und individuelle Erörterung der rechtlichen Möglichkeiten können wir Ihre Probleme oft bereits im außergerichtlichen Bereich effizient lösen. Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, besprechen wir mit Ihnen die Chancen und Risiken des Rechtswegs und betreiben ein gerichtliches Verfahren zügig und konsequent für Sie.
Bei uns stehen Sie und Ihre Interessen immer im Mittelpunkt. Wir laden Sie herzlich ein, mehr über die Kanzlei Buchhorn zu erfahren und freuen uns darauf, Ihnen als verlässlicher Partner in Ihren Rechtsfragen zur Seite zu stehen.
Fotos von Anwaltskanzlei Buchhorn
Bahnhofstraße 49, 56410 Montabaur, Deutschland
Öffnungszeiten von Anwaltskanzlei Buchhorn
Montag:
09:30 - 15:00
Dienstag:
09:30 - 15:00
Mittwoch:
09:30 - 12:00
Donnerstag:
09:30 - 15:00
Freitag:
09:30 - 14:00
Samstag:
Wochenende
Sonntag:
Wochenende
Bewertungen von Anwaltskanzlei Buchhorn
"Keine Störgeräusche, Gutest Internet,nette Nachbarn , Empfehlenswert"
"Ich sollte für eine Beratung und einen Brief in einer Mietrechtssache noch vor der Antwort des Mieters EUR 1543.-- bezahlen. Frau Buchhorn hatte einen Streitwert von 12 Monatsmieten angenommen und 1.3 x EUR 456.00 Geschäftsgebühr und 1.5 x EUR 456.00 Einigungsgebühr ?? in Rechnung gestellt. Eine Rückfrage bei dem Mieter ergab, dass er meinen Einigungsvorschlag ablehnte. Ich habe dann Frau Buchhorn sofort das Mandat entzogen. Anwälte, die so kreativ in der Gebührenordnung zu Ungunsten Ihres Mandanten sind, brauche ich nicht, zumal nichts erreicht wurde. Ich habe dann die Einigungsgebühr zusammen mit einer Auslagenpauschale in Höhe von 729.23 bezahlt. Obwohl das als Maximalbetrag von der Gebührenordnung gedeckt ist, fühle ich mich über den Tisch gezogen. Das Schreiben eines Briefes und eine Beratung stehen m. E. in keinem Verhältnis zum Rechnungsbetrag . Deshalb nie wieder Anwaltskanzlei Buchhorn. Sehr geehrte Frau Buchhorn, Ich habe jetzt erst zufälligerweise Ihre Rezension gelesen. Eigentlich wollte ich mich mit dieser äußerst unschönen Sache nicht mehr befassen. Ich stelle hiermit fest : Es hat keine Einigung mit dem Mieter oder seiner Tochter in dieser Angelegenheit gegeben. Es liegt keine schriftliche Einigung vor. Ihre Antwort auf meine Rezension ist diesbezüglich falsch. Auch bei einer anwaltlichen Tätigkeit sollte zumindest eine Relation zwischen den Kosten und dem Aufwand des Anwaltes oder Nutzen des Mandanten zu erkennen sein. Bei Ihnen war das m. E. In keinster Weise gegeben."
"Ein Mieter sollte EUR 30,-- mehr an Nebenkosten bezahlen und aufgrund seines hohen Alters die Mietangelegenheiten per Vollmacht an seine Tochter übertragen. Ich war diesbezüglich zu einem Gespräch bei Frau Buchhorn. Frau Buchhorn schrieb einen Brief an den Mieter und leitete diesen Brief per Email an die Tochter des Mieters weiter. Noch vor einer Rückmeldung des Mieters oder seiner Tochter schrieb mir Frau Buchhorn eine Rechnung über EUR 1543,19, 1,3 x Geschäftsgebühr , 1,5 x Einigungsgebühr, EUR 20,-- Auslagenpauschale und die MWST. Als Streitwert hatte sie 12 Monatsmieten und 12 x EUR 30,-- Nebenkostenerhöhung in Höhe von EUR 7080,--angenommen. Ich war völlig geschockt, und habe Frau Buchhorn sofort das Mandat entzogen. Ein Telefongespräch mit dem Mieter ergab, dass er seiner Tochter keine Vollmacht geben wolle. Frau Buchhorn hat sich mittlerweile bereit erklärt den Rechnungsbetrag um die Einigungsgebühr zu reduzieren. Es steht nun ein Betrag von EUR 729,23 im Raume. Obwohl dieser Betrag als Maximalforderung von der Gebührenordnung gedeckt ist, fühle ich mich abgezockt. Dieser Betrag steht m. E. in keinem Verhältnis zu einem kurzem Gespräch und dem Schreiben eines Briefes, zumal nichts erreicht wurde. Dies ist in bezug auf das Honorar die erste negative, wenn auch teure Erfahrung, die ich mit einem(r) Anwalt(in) machen musste . Ich hatte die Anwältin aufgrund einer positiven Bewertung auf Anwalt.de ausgewählt. Dort habe ich dann oben stehende Bewertung abgegeben. 2 Tage später war dann die Rubrik Bewertung bei Frau Buchhorn auf Anwalt. de deaktiviert. Ein Anruf bei Anwalt.de ergab, dass der Rechtsanwalt berechtigt ist, die Bewertungen zu deaktivieren. Das bedeutet, Anwalt.de ist kein objektives Bewertungsportal, sondern eine reine Werbe- /Informationsplattform für Anwälte."
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Weinand Gisela Rechtsanwältin
Im Simmerling 46, 55411 Bingen am Rhein, Deutschland
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BERNARD KORN & PARTNER Rechtsanwälte und Fachanwälte in Bad Kreuznach
Stromberger Str. 2, 55545 Bad Kreuznach, Deutschland
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Rechtsanwälte Dietrich Frey Oehl PartG mbB
Kaiser-Wilhelm-Straße 1, 55543 Bad Kreuznach, Deutschland
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Runkel Patz Rechtsanwälte
Mannheimer Str. 256, 55543 Bad Kreuznach, Deutschland
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Rechtsanwalt Claudio Hepp
Nibelungenstraße 20, 55232 Alzey, Deutschland
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Kanzlei Elke Kröll
Schulstraße 11, 55437 Ockenheim, Deutschland
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Rechtsanwalt David Nagel
Schlossbergstraße 5, 55411 Bingen am Rhein, Deutschland
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Freundlieb Ernst Rechtsanwalt
Mainzer Str. 40, 55411 Bingen am Rhein, Deutschland
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Angermann Rechtsanwälte & Renner Angermann Rechtsanwälte
Ernst-Ludwig-Straße 17, 55597 Wöllstein, Deutschland
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Rechtsanwälte Kanzler - Kern - Kaiser PartG mbB
Mannheimer Str. 173, 55543 Bad Kreuznach, Deutschland
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