Rechtsanwalt Bernd Stege Versorgungsausgleich, Beamten- und Soldatenrecht, Scheidungsrecht
Über
Willkommen bei Rechtsanwalt Bernd Stege in Bremen! Unser Anwalt ist spezialisiert auf Versorgungsausgleich, Beamten- und Soldatenrecht sowie Scheidungsrecht. Wir bieten kompetente und professionelle Beratung und Vertretung in allen rechtlichen Angelegenheiten in diesen Bereichen. Unser Ziel ist es, unseren Mandanten zu helfen, ihre Rechte zu wahren und ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Der Versorgungsausgleich ist ein komplexes Thema, das oft im Rahmen einer Scheidung relevant wird. Unser Anwalt verfügt über fundierte Kenntnisse und langjährige Erfahrung in diesem Bereich und kann Sie umfassend beraten und vertreten. Auch im Beamten- und Soldatenrecht sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir kennen die Besonderheiten und Anforderungen dieser Rechtsgebiete und setzen uns engagiert für Ihre Belange ein.
Egal, ob es um die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, die Regelung des Umgangsrechts oder die Vermögensauseinandersetzung geht – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unser Anwalt vertritt Sie vor Gericht und außergerichtlich und setzt sich für eine schnelle und effektive Lösung Ihrer rechtlichen Probleme ein.
Unsere Kanzlei befindet sich in zentraler Lage in Bremen, in der Knochenhauerstraße 41/42. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen und Sie in allen rechtlichen Fragen zu unterstützen.
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Öffnungszeiten
Montag:
07:30 - 16:30
Dienstag:
07:30 - 16:30
Mittwoch:
09:00 - 14:00
Donnerstag:
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Freitag:
Wochenende
Samstag:
Wochenende
Sonntag:
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Bewertungen
"Kompetenter RA in Fragen des Versorgungsausgleichsrecht. Insbesondere für Angegehörige des ÖD. Kennt sich auch super mit besondere Altersgrenzen für Vollzugsbeamte aus. Hat auch schon Vorträge für Angehörige von Berufsvertretungen gehalten. Ganz ehrlich: Ich glaube Herr Stege ist wirklich Rechtsanwalt aus Berufung. Ach ja, auf Anfrage überprüft er auch schon ergangene Urteile im Versorgungsrecht."
"In meinem Fall war es die Neuberechnung des Versorgungsausgleichs (Scheidung 2001). Es hat sich gezeigt, wie wichtig es ist, von einen wirklichen Fachanwalt (für den Versorgungsausgleich) vertreten zu werden. Von Beginn an fühlte ich mich kompetent beraten und vor allem auch vertreten. Mehrfach zeigte sich im Verlauf, das sich das Amtsgericht auf offenbar weitgehend unbekanntem Spezialrechtsgebiet bewegte, und sich so in gleich mehreren Bewertungen meiner Klage irrte, zuletzt auch noch bei der Festsetzung des Verfahrenswertes. Es war gut und beruhigend, dass hier stets kompetent und eben mit diesem fachlichen Spezialwissen entgegengetreten werden konnte. Letztlich waren sämtliche Widersprüche stets in vollem Umfang erfolgreich. Das Gericht erkannte seine Fehler und korrigierte sie, bzw. richtete sich dann eben nach der tatsächlich relevanten gültigen Rechtslage. Die unnötigerweise von der gegnerischen Seite beauftragte Rechtsanwältin betrat bei diesem Verfahren offenbar absolutes Neuland und "glänzte" durch teils abstruse Ausführungen und Forderungen. Das Geld hätte sich meine EX-Frau sparen können. Es zeigte sich in allen Belangen, wie bereits angeführt, die Wichtigkeit eines wirkliche Fachanwaltes für dieses bei vielen offenbar nahezu unbekannten Spezialgebietes, namentlich die Neuberechnung des Versorgungsausgleichs. Im Ergebnis entsprach das Urteil/der Richterliche Beschluss, dann, bis auf die letzte Kommastelle genau, der Prognose und dann auch anwaltlichen Berechnung von Herrn RA Stege bei Verfahrensbeginn. Ein 100 % Erfolg. Mein Dank an die gesamte Kanzlei und insbesondere Frau Pietzka, welche sich stets ansprechbar, geduldig und kompetent zeigte und Herrn RA Stege, welcher bei Bedarf auch persönlich für mich ansprechbar war. Absolute Weiterempfehlung. Ich bin froh über meine Entscheidung bezüglich dieser Anwaltswahl und nach den gemachten Erfahrungen mit Gericht und gegnerischem Anwalt überzeugt davon, das ich ein solches Ergebnis, wenn überhaupt ein positives, sonst nicht erreicht hätte."
"Als Beamter benötigte ich eine Abänderung des Versorgungsausgleichs. Bei meiner Scheidung vor 20 Jahren war das Gericht noch von 13. Monatsgehalt und Urlaubsgeld ausgegangen. Ferner hat meine Exfrau mittlerweile auch die Mütterrente zuerkannt bekommen. Herr Stege hat den Versorgungsausgleich neu berechnet und gerichtlich die Abänderung veranlasst. Der gesamte Ablauf war sehr gut und Herr Stege hat speziell in diesem Arbeitsfeld hervorragende Kenntnisse."
"Die sehr kompetente und unkomplizierte Fallbearbeitung hat mich positiv überrascht! Der Kontakt war einfach und zu jeder Zeit möglich. Das persönliche Gespräch war klar, beruhigend und sehr menschlich, wirklich prima. Eine klare Empfehlung!"
"Herr Rechtsanwalt Stege und seine Kanzlei hat mich bei einem Verfahren zur Abänderung des Versorgungsausgleichs vertreten. Dabei war von Anfang an der Kontakt und die Beratung sehr umfassend. Gerade auch die umfassende telefonische Beratung von Frau Pietzka war wirklich sehr gut und fachlich super kompetent - vielen Dank auch nocheinmal dafür. Wenn auch das Verfahren an sich doch sehr gedauert hat, hat am Ende aber alles gepasst - guter, umfassender Schriftverkehr und Beratung, die Kosten blieben im bereits anfänglich genannten Rahmen. Für den Bereich Versorgungsausgleich kann ich Herrn RA Stege unbedingt empfehlen!"
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