Richard Trunk Bahnhofstraße 34, 63654 Büdingen, Deutschland
Über
Die Kanzlei Trunk, Frenzel & PontonNotar und Rechtsanwälte in Büdingen am östlichen Rand des Rhein-Main-Gebiets deckt eine Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete ab. Kompetente und engagierte rechtsanwaltliche Ansprechpartner begleiten Sie außergerichtlich wie gerichtlich unter anderem im Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Zivilrecht, Strafrecht und Familienrecht. Daneben ist unser Notar in Urkundenangelegenheiten für Sie da. Wir verstehen uns als umfassende Anlaufstelle unserer Mandanten in allen juristischen Angelegenheiten im Wetteraukreis und darüber hinaus.
Wir prüfen und entwerfen Kauf-, Werk- und Dienstverträge aller Art und beraten und vertreten in Fällen, in denen es zu Störungen und Komplikationen bei der Vertragsabwicklung kommt. Das Mietrecht gehört ebenfalls zu unseren Spezialgebieten, insbesondere das Wohnraummietrecht.
Themen wie Kündigung, Abmahnung, Arbeitszeit, Urlaub oder Arbeitszeugnis beschäftigen die Arbeitsvertragsparteien sowie die arbeitsvertraglichen Gerichte, und wir stehen Ihnen hierbei zur Seite. Kontaktieren Sie uns, wenn es um Trennung, Scheidung, Unterhalt, Eheverträge, elterliche Sorge, Umgangsrecht oder Vaterschaftsklagen geht.
Wir beraten Sie zu Ihren Ansprüchen bei Fahrzeug- und Gebrauchtwagenkauf und begleiten und vertreten Sie im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen nach Verkehrsunfällen. Vom bloßen Verdachtsfall bis zur Hauptverhandlung sind wir in allen Stadien an Ihrer Seite und vertreten außerdem Ihre Interessen als Nebenkläger und Opfer einer Straftat.
Richard Trunk, Alexander Frenzel, Andrea Ponton
Notar und Rechtsanwälte
Bahnhofstraße 34
63654 Büdingen
Bewertungen
"Schlechter Beraten für eine Unternehmensgründung kann man sich nicht lassen. Erst werden Entwürfe vorgestellt, man schreibt via E-Mail die Korrektur, dann bei der Beurkundung sind Schreibfehler in der Urkunde. Dann werden in schriftlicher Form die Unterlagen an das Registergericht gesendet, obwohl es heutzutage digital übermittelt werden muss, so das wieder 2 Wochen ins Land gehen. Es werden einfach eigenmächtig der Firmenname geändert ohne Auftrag des Unternehmers. Traurig aber man sollte nicht vertrauen sondern Prüfen ob die Unterlagen auch so noch stimmen wie man Sie aus dem Entwurf kennt und auch in der Beurkundung vorgelesen bekommen hat. Empfohlen wird, sollten auch bei anderen Schreibfehler sich darin befinden die Unterschrift erst dann zu leisten in dieser Kanzlei, wenn auch das korrigierte Schreiben vorgelesen wurde, man es selbst gelesen hat und Überprüft und dann die Beurkundungen auch Überprüft hat. Selbst die Korrektur sollte man selbst nochmals zahlen. Man musste den Urkunden nachrennen, da diese trotz Absprache nicht in dem Zeitraum versendet worden sind wie Besprochen. Eine Nachträgliche Veränderung der Beurkundet Unterlagen soll dann der Unternehmer auch noch tragen, obwohl nie ein Auftrag hierzu erteilt wurde und der Fehler bei dem Notar lag. Nun geht alles seinen Rechtlichen Weg. Schade, dabei wirkte Herr Richard Trunk anders und auch Kompetent, hierzu haben wir uns leider eines besseren Belehren lassen müssen."
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