Institut für Ostrecht e. V. Landshuter Straße 4, 93047 Regensburg, Deutschland
Über
Das Institut für Ostrecht (IOR) wurde am 18.7.1957 auf Initiative von Reinhart Maurach als rechtsfähiger Verein (e. V.) gegründet. Seine Aufgaben umfassen die systematische Erforschung der Rechtssysteme in den ehemals sozialistischen Staaten Osteuropas einschließlich der Rechtspraxis und der Rechtswissenschaft, die Verbreitung der Forschungsergebnisse in Deutschland und im Ausland, die Teilnahme an der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit sowie die Stärkung des wissenschaftlichen Erfahrungsaustauschs und der internationalen Beziehungen auf allen Gebieten des Rechtswesens.
Zu diesem Zweck betreibt das Institut flächendeckende Grundlagenforschung und Projektforschungen, sammelt Rechtsliteratur aus und über den Forschungsraum, erstellt Rechtsgutachten für Gerichte, Behörden, Unternehmen und Private und erteilt Auskünfte über das Recht der osteuropäischen Staaten, gibt wissenschaftliche Publikationen und Periodika heraus, fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs und organisiert Rechtstagungen, Vorträge und ähnliche Veranstaltungen.
Das Institut für Ostrecht gliedert sich – hierin der Tradition der Abteilung Recht im Osteuropa-Instituts Breslau folgend – in Länderreferate. Dies erlaubt eine synoptisch-geografische Erforschung der Rechtsentwicklung in Osteuropa, die in dieser Form in der Welt einzigartig ist.
Die Länderreferentinnen und Länderreferenten des IOR sind ausgewiesene Spezialisten für die Rechtsordnungen der von ihnen beobachteten Staaten. Sie sprechen die Sprache(n) ihres Forschungsraums fließend und haben hervorragende Rechts- und Landeskenntnisse.
Institut für Ostrecht e.V.
Landshuter Straße 4
93047 Regensburg
Tel.: 0941/ 943 5450
Fax: 0941/ 943 5465
E-Mail: info(at)ostrecht.de
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Gefördert vom Bundesministerium der Justiz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
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