Rechtsanwalt Joachim Günther Untertorstraße 5, 78315 Radolfzell am Bodensee, Deutschland
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Willkommen bei Rechtsanwalt Joachim Günther in Radolfzell am Bodensee! Unsere Anwaltskanzlei befindet sich in der Untertorstraße 5 und bietet kompetente rechtliche Beratung und Vertretung in verschiedenen Rechtsgebieten.
Rechtsanwalt Joachim Günther verfügt über langjährige Erfahrung und Fachwissen in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Vertragsrecht und vielen weiteren Rechtsgebieten. Wir nehmen uns Zeit für jeden Mandanten und erarbeiten individuelle Lösungen für Ihre rechtlichen Anliegen.
Unser Ziel ist es, Ihnen in rechtlichen Fragen zur Seite zu stehen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Wir legen großen Wert auf eine vertrauensvolle und persönliche Zusammenarbeit und stehen Ihnen bei juristischen Problemen mit Rat und Tat zur Seite.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Erstberatung oder vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen und Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen. Rechtsanwalt Joachim Günther - Ihr kompetenter Partner in Rechtsfragen.
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Bewertungen
"Herr Günther kann man nur wärmstens empfehlen. Vielen Dank"
"Im Februar 2015 wurde ich Opfer des Feuers ausgelöst in der Nachbarswohnung. Der Brand war derart erheblich, dass der Brandermittler der Kriminalpolizei keine Ursache und somit keinen Hapftpflichtigen ausmachen konnte. Na Prima Glanzleistung. Ich ohne Hausratversicherung aber eine sogenannte Haftpflichtversicherung mit Eigenschutz (hatte geglaubt dass diese einspringt, wenn bei mir durch Dritte entstandene Schäden eintreten; war nicht so; gibt es nur wenn ein Ersatzpflichtiger ausgemacht wurde, welcher den Schaden nicht regulieren kann). Noch vor dem Ergebnis des Brandschutzberichtes hatte ich Herrn Rechtsanwalt Günther mit meinem Fall beauftragt, insbesondere mit Hinsicht darauf dass durch meine Vermieterfirma keine Brandmelder installiert gewesen waren. Auf jeden Fall ging Herr Günther zunächst gegen die Vermieterfirma vor und beantragte eine einstweilige Verfügung, dass deren Baufirmen meine Wohnung zwecks Renovierung solange nicht betreten dürften bis der Brandschutzbericht vorläge. Die Gegenseite wollte klagen, sodass zunächst ein Termin vor Gericht zwecks gütlicher Einigung einberufen wurde. In deren Verhandlung erwirkte Herr Günther eine Zahlung von ca 2500,00 EUR, welche ich für die Einrichtung der neuen Wohnung gut gebrauchen konnte. Auch die beantragte Prozesskostenhilfe ging durch, sodass mir keine Gerichtskosten entstanden. Danke sehr gut gemacht Herr Günther. Kann ich gerne weiter empfehlen. Gut fand ich auch, dass er die finanzielle Seite von anfang an erläuterte (Ein gewisses Risiko, dass die Prozesskostenhilfe nicht durchginge hatte er mir erklärt, sodass ich wusste worauf ich mich einlies) Aber Ende Gut Alles Gut"
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