Jürgen Hülß Turmstraße 3, 73230 Kirchheim unter Teck, Deutschland
Über
Herzlich willkommen bei der Anwaltskanzlei Jürgen Hülß in Kirchheim unter Teck. Unser engagiertes Team aus erfahrenen Anwälten steht Ihnen in allen rechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Mit langjähriger Expertise und fundiertem Fachwissen vertreten wir unsere Mandanten kompetent und zuverlässig.
Unsere Kanzlei befindet sich zentral in der Turmstraße 3 und ist sowohl mit dem Auto als auch den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. In einem persönlichen Beratungsgespräch nehmen wir uns gerne Zeit, um Ihre individuelle Situation zu analysieren und gemeinsam die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen zu erarbeiten.
Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in verschiedenen Rechtsgebieten, darunter Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Strafrecht. Unser Ziel ist es, Ihnen in jeder rechtlichen Fragestellung mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Darüber hinaus legen wir großen Wert auf transparente Kommunikation und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Ihre Zufriedenheit steht für uns an erster Stelle.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen und Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen zu helfen.
Bewertungen
"Rechtsanwalt Hüls hat mich sehr gut beraten und im Gerichtsverhandlung sehr gutes Ergebnis erreicht. Herr Hüls ist sehr zum empfehlen"
"Herr Hülß ist ein sehr erfahrener und sehr kompetenter Rechtsanwalt. Er hat mir bei meinem Problem sehr gut geholfen. Er ist ein Meister seines Faches. Einfach weiter zu empfehlen! Daumen Hoch Herr Hülß!"
"Gegen RA Jürgen Hülß ist gegenwärtig bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer Stuttgart ein Beschwerdeverfahren wegen §370 AO (Beihilfe Steuerhinterziehung) und § 43a BRAO (Unsachlichkeit) anhängig."
"RA Hülß vertrat die New Feeling Versandhandelsgesellschaft mbH sehr sachlich und rechtlich kompetent gegen Herrn Jens Hirche in einem Verfahren mit dem dieser Prozesskostenhilfe beantragt hatte, um real nicht bestehende Zahlungsansprüche einzuklagen. Er behauptete dabei eine sittenwidrige Vereinbarung wegen angeblicher Steuerhinterziehung. Das LG Stuttgart und das OLG Stuttgart haben den Antrag von Jens Hirche schon im Jahr 2015 mit der Begründung abgelehnt, dass keinerlei Erfolgsaussichten bestehen, auch weder Steuerhinterziehung noch Sittenwidrigkeit vorliege."
Liste von Unternehmen, Orten und Dienstleistungen in Baden-Württemberg
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