Blidon Brock v. Maltzahn
Hafenstraße 2, 29223 Celle
Öffnungszeiten
Montag:
09:00 - 17:00
Dienstag:
09:00 - 17:00
Mittwoch:
09:00 - 17:00
Donnerstag:
09:00 - 17:00
Freitag:
09:00 - 16:00
Samstag:
Wochenende
Sonntag:
Wochenende
Fotos
Über

Erbfolge. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich bei Erbauseinandersetzungen. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei in Celle liegt im Familienrecht. Wir unterstützen Sie in allen familienrechtlichen Verfahren, insbesondere im Bereich des Vermögensausgleichs, des Unterhalts- und des Sorgerechts. Wir nehmen uns für Sie Zeit, wir hören Ihnen zu und sorgen dafür, dass Ihre Interessen immer angemessen berücksichtigt werden. Dabei greifen wir auch auf die Erfahrungen aus vielen erfolgreich abgeschlossenen Mediationsverfahren zurück. Rechtsanwalt Bartels leitet in unserer Kanzlei das Dezernat Handels- und Gesellschaftsrecht. Als Fachanwalt auf diesem Gebiet vertritt er Unternehmen aller Rechtsformen bei Auseinandersetzungen vor Gerichten und Schiedsgerichten. Er berät Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Gesellschafter und unterstützt Existenzgründer bei der Gründung von Unternehmen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Miet- und Pachtrechts werden immer komplexer und eine professionelle Vermietung ist ohne kompetenten Rechtsbeistand kaum noch möglich. Unsere Kanzlei in Celle berät und vertritt Vermieter und Mieter in allen Fragen der Vermietung von Wohn- und Gewerberaum. Dazu gehört die Gestaltung von Mietverträgen ebenso wie die Beratung bei der vorzeitigen Beendigung von Mietverträgen. Strafrecht ist Vertrauenssache. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Blidon liegt im Bereich der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Blidon berät und verteidigt in allen Bereichen des Strafrechts. Ziel ist es, möglichst frühzeitig den Gang des Ermittlungsverfahrens zu beeinflussen. Bei frühzeitiger Beantragung der Akteneinsicht können bereits im Ermittlungsverfahren Verteidigungsstrategien ausgearbeitet und etwaige Formfehler entdeckt und gerügt werden. Sind Sie beispielsweise zu schnell gefahren oder haben im Restaurant ein Glas Wein zuviel getrunken und wurden kontrolliert? Dann unterstützen wir Sie dabei, die Konsequenzen dieser Ordnungswidrigkeit für Sie besonders gering zu halten. Wir werden für Sie zunächst einmal die Ermittlungsakte einsehen, um genau festzustellen, was Ihnen zur Last gelegt wird. Anschließend entwickeln wir eine auf ihren Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie. Wir sind langjährig auf den Gebieten Kauf- und Werkvertragsrecht tätig. Damit im Zusammenhang steht die Klärung aller rechtlichen Fragen um Vertragsgestaltung, Gewährleistung, Nacherfüllung, Schadenersatz, Mängelbeseitigung, Rücktritt vom Vertrag, Abnahme, Verjährung, Zahlung des Kaufpreises. Sowohl beim Erwerb oder Veräußerung ihrer privaten Immobilie wie auch bei Grundstücksvorhaben von Unternehmungen können eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen auftreten, bei deren Lösung wir Sie gern unterstützen und außergerichtlich und gerichtlich vertreten werden. Eine fachkundige Beratung im Recht des Wohnungseigentums war schon immer wichtig. Aktuell ist sie sogar unerlässlich. Der Bundesgerichtshof hat in seinen neuerlichen Entscheidungen die Verhältnisse der Wohnungseigentümer zur Hausverwaltung und die Eigenschaften der Wohnungseigentümergemeinschaft ganz neu geregelt. Um nicht unnötige Kosten zu verursachen, ist es wichtig, kompetent beraten zu sein. Wir beraten sowohl Wohnungseigentümer, als auch Hausverwaltungen und Dritte, die mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft vertragliche Beziehung eingehen wollen. Wir sind für Sie als Volljuristen auch im allgemeinen Zivilrecht tätig. Wir übernehmen die Vertragsprüfung und klären Fragen und Probleme um: Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Auftrag, Leihvertrag, Darlehensvertrag usw. Außerdem beraten und vertreten wir Sie auch in Fragen des Gewährleistungsrechts, der Garantieabsprachen, also der Frage nach etwaigen Schadensersatzansprüchen, Rückabwicklungen von Verträgen, Nachbesserungsverlangen, Minderung des Kaufpreises oder Ansprüchen aus Reiseverträgen und ähnlichem. Auch hier übernehmen wir neben der Beratung, die Korrespondenz mit Dienstleistern, Reiseveranstaltern, Handwerkern, Versicherern oder deren Rechtsanwälten. Zudem prüfen wir auch, ob Sie beispielsweise zu Unrecht in Anspruch genommen werden.
Bewertungen
"Guten Tag liebe Leser, nachfolgend gebe ich meine persönliche Meinung, durchgelebte Empfindungen und gemachte Erfahrungen zu einem Fall aus 2022 wieder. Das Nachfolgende ist ein Beispiel dafür, daß man sich potentielle Helfer gut aussuchen sollte und das es bei vielen (nicht allen) Anwälten potentiell nur um Geld und weniger um das Mandantenwohl geht. Ich habe eine extrem schlechte Erfahrung mit einem Kanzleianwalt "Herrn D......" und einem Kanzleianteilseigner "Herrn Dr. B...." gemacht. (Wie weit sich das auf andere Mitarbeiter/ Anteilseigner übertragen läßt, weiß ich nicht) "Herr D......." verschleppte eine Unterlassungsklage (was ohne ein Schiedsverfahren gar nicht gegangen wäre) zur Abstellung von schwersten Blendungen einer PV-ANLAGE Klage (450 Std. in 6 Monaten) um zirka fünf Monate (plus die Zeit, einen neuen Anwalt zu suchen, der das gesamte Verfahren wieder neu startet, sprechen wir über gut 7 bis 8 Monate Verzug). "Herr Dr. B....", der den Fall übernahm, gab vor Zeugen zu, daß sein MA "Herr D......" die Sache vollständig "versiebt" hätte und das es dadurch schwierig würde, materielle Entschädigungen durchzusetzen. Weiter äußerte dieser, daß man eine einfache Nachbarschaftsklage (z.B. durch eine einstweilige Verfügung, ...) in 2 Wochen auf drei Seiten und nicht in fünf Monaten erledigt . Wenn man gleich zu ihm gekommen wäre. Doch selbst dieser Kanzleianteilseigner "Herr Dr. B...." wußte nicht, daß zuerst ein formelles Schlichtungsverfahren erfolgen muss, ohne dieses jedes Gericht eine wie auch immer ausgerichtete Klage abweisen würde. (Erstes Jurasemester) Der Kanzleianteilseigner "Herr Dr. B...." war meines Erachtens nach in seinen Aussagen sehr irritierend. Er hat ein Urteil zu einem Schornstein (800 Std. Blendung) mit gängigen Urteilen zu PV-Anlagen (bereits 30 Std. Blendung reichen für eine Nachbarschaftsschädigung aus) VERWECHSELT. Als er merkte, daß auch er falsch lag, bot er an, ALLE Gelder zurückzuzahlen. Ich nahm das Angebot an. Doch der materiell mögliche Ausfall an geldwerter Entschädigung und eine Verzögerung von bis zu 8 Monaten war wohl bereits eingetreten. (Streitwert Klageentwurf 10/ 2022 pro Monat 820 €) Als ich um Klärung zum Schadensersatz bat, verwies der Kanzleianteilseigner "Herr Dr. B...." in einem "respektlosen" Stil in einem Schreiben darauf, daß in Zukunft alle Kommunikationsversuche meinerseits in der ABLAGE P wie Papierkorb landen würden und schob mir als LAIEN das Versagen zweier PROFIS auch noch in die Schuhe. Wenn ZWEI Profianwälte nicht wissen, daß bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten zuerst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden muß, deutet das zumindest in meinem Fall auf eine geringe fachliche KOMPETENZ hin oder die "Herrschaften" hatten keinen Bock, eine ordentliche Arbeit abzuliefern. Ob das auch anderswo in anderen Fällen oder bei anderen Kanzleimitgliedern so ist, vermag ich jedoch nicht zu sagen. Im Nachgang am 15. Juni verlangte die Kanzlei von Google, daß die Rezension gelöscht werden soll. Hier die Beschwerde dieser Kanzlei, die mir von Google übersandt wurde: "Meiner Mandanschaft ist der Rezendent "Herr ..." weder bekannt noch bestand eine Geschäftsbeziehung. Des Weiteren beinhaltet die Rezension diffamierende Inhalte. Als Konsequenz verlangen wir, dass die Bewertung im vollen Umfang entfernt wird, da nicht wahrheitsgemäße Rezensionen gegen Ihre Richtlinien verstoßen." Es bleibt als Erkenntnis: Mir wurde diese Kanzlei als "Kooperationskanzlei" durch eine Rechtsschutzversicherung empfohlen. Ich hatte Vollmachten unterschrieben, die Kostennoten wurden ordnungsgemäß überwiesen. Ein Anwalt schrieb die Nachbarn an. Der gesamte Schriftverkehr über E-Mail/ Papierform sowie der Klageentwurf liegen vor und bei dem Abschlußgespräch mit dem Kanzleianteilseigner, hatte ich einen Zeugen dabei. Ich war insgesamt zu drei Terminen in der Kanzlei. An diesem Beispiel sieht man, wie wichtig Rezensionen sind. Sie sollen Gutes herausstellen und verhindern, daß sich Schlechtes verbreitet, wenngleich die Einschätzung jeweils individuell im Auge des Betrachters liegt."
"Der beste Anwalt in Celle. Freundlich, nett und kompetent. Nimmt sich Zeit für seine Mandanten und man merkt dass er sich Mühe gibt. Bin dankbar an ihn geraten zu sein. Vielen Dank nochmal für Ihre Unterstützung Herr Drosdek-Otten."
"Dr. Brock hat meinen Fall von einer anderen Kanzlei übernommen. Nach einem Beratungsgespräch wurde meine Angelegenheit zügig bearbeitet und ich habe bei jeder Neuigkeit unaufgefordert eine Information erhalten. Betonen möchte ich auch, dass man mit mir auf Augenhöhe kommuniziert hat. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt das Gefühl, mit einer „höher gestellten“ Person zu sprechen. Auch die Mitarbeiter waren sehr freundlich. Insgesamt ist meine Angelegenheit zu meiner vollsten Zufriedenheit bearbeitet worden."
"Der Empfang war sehr freundliches. Das Beratungsgespräch war sehr zufriedenstellend und es wurde jede Möglichkeit in Betracht gezogen und besprochen. Ferner wurde nach dem Gespräch noch recherchiert und ich danach noch mal telefonisch in Kenntnis gesetzt. Es wurde alles zu meiner Zufriedenheit erledigt."
"Ich war sehr zufrieden. Durch die kompetente und vor allem zügige Beratung konnte meine Angelegenheit schnell abgeschlossen werden. In Sachen Arbeitsrecht kann ich Dr. Brock nur empfehlen!"
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